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Details
Bernd Schaumburg
Statische Inhalte
19. Januar 2019
Zugriffe: 27363

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Freiwillige Feuerwehr Neukirchen e.V.

Webmaster & Admin C: / Datenschutzbeauftragter

Herr Bernd Schaumburg

36166 Haunetal-Neukirchen

E-MAIL: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde.

Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

 

Erfassung allgemeiner Informationen beim Besuch unserer Website

Art und Zweck der Verarbeitung:

Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, d.h., wenn Sie sich nicht registrieren oder anderweitig Informationen übermitteln, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und ähnliches.

Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zu weiteren administrativen Zwecken.

Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website.

Empfänger:

Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Webseite als Auftragsverarbeiter tätig werden.

Speicherdauer:

Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Webseite dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die IP-Adresse ist jedoch der Dienst und die Funktionsfähigkeit unserer Website nicht gewährleistet. Zudem können einzelne Dienste und Services nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Aus diesem Grund ist ein Widerspruch ausgeschlossen.

 

Cookies

Art und Zweck der Verarbeitung:

Wie viele andere Webseiten verwenden wir auch so genannte „Cookies“. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone o.ä.) gespeichert werden, wenn Sie unsere Webseite besuchen.

Hierdurch erhalten wir bestimmte Daten wie z. B. IP-Adresse, verwendeter Browser und Betriebssystem.

Cookies können nicht verwendet werden, um Programme zu starten oder Viren auf einen Computer zu übertragen. Anhand der in Cookies enthaltenen Informationen können wir Ihnen die Navigation erleichtern und die korrekte Anzeige unserer Webseiten ermöglichen.

In keinem Fall werden die von uns erfassten Daten an Dritte weitergegeben oder ohne Ihre Einwilligung eine Verknüpfung mit personenbezogenen Daten hergestellt.

Natürlich können Sie unsere Website grundsätzlich auch ohne Cookies betrachten. Internet-Browser sind regelmäßig so eingestellt, dass sie Cookies akzeptieren. Im Allgemeinen können Sie die Verwendung von Cookies jederzeit über die Einstellungen Ihres Browsers deaktivieren. Bitte verwenden Sie die Hilfefunktionen Ihres Internetbrowsers, um zu erfahren, wie Sie diese Einstellungen ändern können. Bitte beachten Sie, dass einzelne Funktionen unserer Website möglicherweise nicht funktionieren, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben.

Speicherdauer und eingesetzte Cookies:

Soweit Sie uns durch Ihre Browsereinstellungen oder Zustimmung die Verwendung von Cookies erlauben, können folgende Cookies auf unseren Webseiten zum Einsatz kommen:

2 Jahre

Soweit diese Cookies (auch) personenbezogene Daten betreffen können, informieren wir Sie darüber in den folgenden Abschnitten.

Sie können über Ihre Browsereinstellungen einzelne Cookies oder den gesamten Cookie-Bestand löschen. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen und Anleitungen, wie diese Cookies gelöscht oder deren Speicherung vorab blockiert werden können. Je nach Anbieter Ihres Browsers finden Sie die notwendigen Informationen unter den nachfolgenden Links:

  • Mozilla Firefox: https://support.mozilla.org/de/kb/cookies-loeschen-daten-von-websites-entfernen
  • Internet Explorer: https://support.microsoft.com/de-de/help/17442/windows-internet-explorer-delete-manage-cookies
  • Google Chrome: https://support.google.com/accounts/answer/61416?hl=de
  • Opera: http://www.opera.com/de/help
  • Safari: https://support.apple.com/kb/PH17191?locale=de_DE&viewlocale=de_DE

 

Kontaktformular

Art und Zweck der Verarbeitung:

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.

Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert.

Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Empfänger:

Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

Speicherdauer:

Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht.

Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.

 

Verwendung von Google Maps

Art und Zweck der Verarbeitung:

Auf dieser Webseite nutzen wir das Angebot von Google Maps. Google Maps wird von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (nachfolgend „Google“) betrieben. Dadurch können wir Ihnen interaktive Karten direkt in der Webseite anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion.

Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern.

Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.

Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Maps und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Empfänger:

Durch den Besuch der Webseite erhält Google Informationen, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Webseite aufgerufen haben. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob keine Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet.

Wenn Sie die Zuordnung in Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons bei Google ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Webseite. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Webseite zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen.

Speicherdauer:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Maps.

Drittlandtransfer:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

Widerruf der Einwilligung:

Wenn Sie nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie erhebt, verarbeitet oder nutzt, können Sie in Ihrem Browsereinstellungen JavaScript deaktivieren. In diesem Fall können Sie unsere Webseite jedoch nicht oder nur eingeschränkt nutzen.

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

 

Eingebettete YouTube-Videos

Art und Zweck der Verarbeitung:

Auf einigen unserer Webseiten betten wir YouTube-Videos ein. Betreiber der entsprechenden Plugins ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA (nachfolgend „YouTube“). Wenn Sie eine Seite mit dem YouTube-Plugin besuchen, wird eine Verbindung zu Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird YouTube mitgeteilt, welche Seiten Sie besuchen. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, kann YouTube Ihr Surfverhalten Ihnen persönlich zuzuordnen. Dies verhindern Sie, indem Sie sich vorher aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.

Wird ein YouTube-Video gestartet, setzt der Anbieter Cookies ein, die Hinweise über das Nutzerverhalten sammeln.

Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch YouTube erhalten Sie in den Datenschutzerklärungen des Anbieters, Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren diesbezüglichen Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre (https://policies.google.com/privacy). Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU-US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework

Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von YouTube und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Empfänger:

Der Aufruf von YouTube löst automatisch eine Verbindung zu Google aus.

Speicherdauer und Widerruf der Einwilligung:

Wer das Speichern von Cookies für das Google-Ad-Programm deaktiviert hat, wird auch beim Anschauen von YouTube-Videos mit keinen solchen Cookies rechnen müssen. YouTube legt aber auch in anderen Cookies nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen ab. Möchten Sie dies verhindern, so müssen Sie das Speichern von Cookies im Browser blockieren.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/

Drittlandtransfer:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

 

Social Plugins

Art und Zweck der Verarbeitung:

Auf unseren Webseiten werden Social Plugins der unten aufgeführten Anbieter eingesetzt. Die Plugins können Sie daran erkennen, dass sie mit dem entsprechenden Logo gekennzeichnet sind.

Über diese Plugins werden unter Umständen Informationen, zu denen auch personenbezogene Daten gehören können, an den Dienstebetreiber gesendet und ggf. von diesem genutzt. Wir verhindern die unbewusste und ungewollte Erfassung und Übertragung von Daten an den Diensteanbieter durch eine 2-Klick-Lösung. Um ein gewünschtes Social Plugin zu aktivieren, muss dieses erst durch Klick auf den entsprechenden Schalter aktiviert werden. Erst durch diese Aktivierung des Plugins wird auch die Erfassung von Informationen und deren Übertragung an den Diensteanbieter ausgelöst. Wir erfassen selbst keine personenbezogenen Daten mittels der Social Plugins oder über deren Nutzung.

Wir haben keinen Einfluss darauf, welche Daten ein aktiviertes Plugin erfasst und wie diese durch den Anbieter verwendet werden. Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass eine direkte Verbindung zu den Diensten des Anbieters ausgebaut wird sowie mindestens die IP-Adresse und gerätebezogene Informationen erfasst und genutzt werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass die Diensteanbieter versuchen, Cookies auf dem verwendeten Rechner zu speichern. Welche konkreten Daten hierbei erfasst und wie diese genutzt werden, entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen des jeweiligen Diensteanbieters. Hinweis: Falls Sie zeitgleich bei Facebook angemeldet sind, kann Facebook Sie als Besucher einer bestimmten Seite identifizieren.

Wir haben auf unserer Website die Social-Media-Buttons folgender Unternehmen eingebunden:

 

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:

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Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt (Version 2018-09-24).

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Bernd Schaumburg
Statische Inhalte
04. Januar 2018
Zugriffe: 14605

Inhaber dieser Homepage:

Freiwillige Feuerwehr Neukirchen e.V.

Webmaster & Admin C:

Herr Bernd Schaumburg

36166 Haunetal-Neukirchen

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© 2007- 2018 Freiwillige Feuerwehr Neukirchen e.V.

Chronik der FF Neukirchen

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Bernd Schaumburg
Statische Inhalte
04. Januar 2018
Zugriffe: 13380
Liebe Besucher unserer Homepage!

Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick über die Vereinsgeschichte der Freiwilligen Feuerwehr Neukirchen geben. Schon in der ältesten Zeit bestand in unserem Dorf eine Feuerordnung, in welcher alle Verhaltensmaßregeln aufgeführt waren, die die Einwohner bei Feuer oder anderen Katastrophen zu befolgen hatten. Als Löschgeräte wurden nur lederne Eimer, Feuerleitern und Feuerhaken verwendet. Im Jahre 1870 wurde die erste Feuerspritze von der Gemeinde angeschafft. Das Wasser musste damals von den vorhandenen Brunnen mittels Feuereimern zur Spritze getragen werden und wurde dann zum Brandherd gepumpt.
Zu diesem Zeitpunkt wurde auch erstmals eine Pflichtfeuerwehr erwähnt, der alle Männer im Alter von 18 bis 65 Jahren angehörten.

Schon im Jahre 1905 wurde eine Saug - und Druckspritze sowie Uniformröcke, Helme, Steigergurte mit Beilen und Fangleinen von der Gemeinde angeschafft.
Am 30.Oktober 1926 wurde in Neukirchen auf Anregung von Herrn Kreisbrandmeister Simon, Hünfeld, die Freiwillige Feuerwehr Neukirchen gegründet. Der größte Teil der Pflichtfeuerwehrmänner trat zur Freiw. Feuerwehr über.
Der seitherige und bewährte Ortsbrandmeister Johannes Heimroth wurde einstimmig von der Freiw. Feuerwehr wiedergewählt.

Gruender Bild
Die Gründungsmitglieder der Feuerwehr Neukirchen
Gruppen Bild Loeschzug
Der Löschzug der Feuerwehr Neukirchen

 

Im Rahmen der fortschreitenden Technisierung und Motorisierung erhielt die Wehr im Jahre 1935 eine TS8 Motorspritze.
Zu Beginn des zweiten Weltkrieges wurden viele aktive Feuerwehrmänner zum Wehrdienst einberufen. Die Wehr musste nun durch ältere Männer ergänzt werden. Nach Kriegsende musste eine Auffrischung der Freiw. Feuerwehr erfolgen. Als Beauftragter der damaligen Militärregierung berief Kreisbrandinspektor Giebel, Hünfeld, am 31.Oktober 1946 eine Versammlung ein. Alle jungen Männer der Gemeinde wurden aufgefordert der Freiw. Feuerwehr beizutreten. Seinerzeit erklärten 39 neue Mitglieder ihren Beitritt zur Freiw. Feuerwehr.

Ortsbrandmeister Johannes Heimroth legte nach fast 40jähriger Tätigkeit im Alter von 62 Jahren sein Amt nieder und wurde zum Ehrenbrandmeister ernannt. An seiner Stelle wurde Heinrich Mohr im Jahre 1946 als Ortsbrandmeister gewählt. Bis zum Jahre 1972 wurde die Freiw. Feuerwehr von Ortsbrandmeister Heinrich Mohr geführt. Er legte nach 25jähriger Tätigkeit sein Amt nieder und wurde zum Ehrenvorsitzenden ernannt.
In der Jahreshauptversammlung 1972 wurde Kamerad Fritz Göbel zum Wehrführer und Kamerad Herbert Gruner zum 1. Vorsitzenden gewählt.
Das Amt des 1.Vorsitzenden wurde neu geschaffen. Er soll den Wehrführer entlasten. Während der 1. Vorsitzende sich mit dem Vereinsgeschehen befasst, bleibt dem Wehrführer die Arbeit mit den aktiven Kameraden in der Einsatzabteilung.
Kamerad Fritz Göbel übernahm im Jahre 1975 auch noch das Amt des 1.Vorsitzenden.
Nach dem tragischen Tod von Fritz Göbel bei einem Löscheinsatz im September 1976 übernahm dann 1977 dessen Sohn Helmut Göbel das Amt des Wehrführers und Kamerad Erich Henning wurde zum 1. Vorsitzenden gewählt. 1981 legte Helmut Göbel sein Amt nieder und Karl-Heinz Henning wurde zum neuen Wehrführer gewählt. Dieses Amt begleitete der Kamerad Henning für 11 Jahre bis 1992.
1992 wurde der Kamerad Helmut Most zum Wehrführer gewählt.
Der Kamerad Erich Henning legte im Jahre 1993 nach einer Amtszeit von 16 Jahren sein Amt als 1. Vorsitzender nieder. Daraufhin wurde der Kamerad Hans Teuber 1993 zum 1. Vorsitzenden gewählt, dieses Amt führte er bis zum Jahre 1998 aus.
Am 18.01.1998 übernahm der Kamerad Walter Trost dieses Amt. Der heutige 1. Vorsitzende Lothar Göbel hat das Ehrenamt am 07.01.2006 von Walter Trost übernommen.
Der Kamerad Helmut Most legte 1997 nach fünfjähriger Amtszeit als Wehrführer sein Amt nieder, da er den Posten des heutigen Gemeindebrandinspektors übernahm.
1997 übernahm der jetzige Wehrführer Kamerad Reiner Göbel dieses Amt.

Im Laufe der Jahre hat die Gemeinde für die Freiw. Feuerwehr Neukirchen folgende größere Anschaffungen getätigt:

- Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 8

  • Bild LF 8 (1958)

- Anschaffung einer Tragkraftspritze TS 8
- Anschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges LF 8

  • Bild LF 8 (1973)

- Anschaffung eines Schlauchwagens SW 1000
- Anschaffung eines VW Busses als Mannschaftstransportfahrzeug
- Anschaffung von 4 Atemschutzgeräten
- Anschaffung eines neuen MTF aus BGS Beständen
- Anschaffung eines neuen LF 8/6 mit Zusatzbeladung Technische Hilfeleistung (1999)
- Einbau neuer Rolltore in die Fahrzeughalle des Feuerwehrhauses
- Anschaffung eines neuen Mannschafts Transport Wagens (MTW) vom Typ VW T4 2004

Dafür sei dem Gemeindevorstand an dieser Stelle recht herzlich gedankt und die Freiw. Feuerwehr Neukirchen freut sich weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.


Die Freiw. Feuerwehr Neukirchen hat im Laufe der Jahre ihre Einsatzbereitschaft bei Bränden von landwirtschaftlichen Gebäuden, Waldbränden usw. immer wieder unter Beweis gestellt.
Bedingt durch die geographische Lage des Ortsteiles Neukirchen wurde die Wehr auch mehrfach zu Einsätzen auf dem Gelände der Deutschen Bahn AG und in den letzten Jahren auch vermehrt zu Technischen Hilfeleistungseinsätzen auf der B 27 gerufen.

Wir möchten an dieser Stelle nur ein Paar unserer größeren Einsätze erwähnen:

1955

Schweres Zugunglück mit Kraftstoffzug im Bahnhof Neukirchen. Dabei traten 80 000 Liter Benzin aus und flossen in die Haune. Es bestand akute Explosionsgefahr. Wasserproben, die 2 km vom Unfallort entfernt genommen wurden, fingen sofort Feuer. Die Bahnstrecke war für 12 Stunden in beide Richtungen voll gesperrt. 42 Kameraden der Wehr Neukirchen waren bei diesem gefährlichen Einsatz vor Ort.
Zug 2

Eisenbahnunglück

1968

Großbrand in der Holzwahrenfabrik von Friedrich Trott in der Hauptstrasse in Neukirchen. Die Fabrik wurde dabei vollständig zerstört und es entstand ein Schaden von 300000 Mark.

1983

Ein extremes Hochwasser nach einem Sturzregen am Stoppelsberg, es wurde Katastrophenalarm ausgelöst. Straßen und Keller wurden überflutet und Teile Neukirchen standen bis zu einem Meter unter Wasser.

Hochwasser 1

Hochwasser

1986
Großbrand auf den Anwesen der Familie Dörfer und Kircher. Zwei Scheunen wurden durch das Feuer zerstört und ein Wohnhaus beschädigt. Der Sachschaden betrug ca. 300 000 Mark.

Brand 2


Brand Anwesen Dörfer

Am 20.November 1973 wurde von 13 Jugendlichen eine Jugendfeuerwehr in der Freiw. Feuerwehr Neukirchen gegründet. Dabei ist es sehr erfreulich zu sehen, dass ein großer Teil der Jugenfeuerwehr-Kameradinnen/kameraden nach vollendeter Jugendfeuerwehrzeit den Weg in die Einsatzabteilung findet, um am aktiven Feuerwehrdienst teilzunehmen.
Der Jugendarbeit in den Feuerwehren wird ein besonderes Augenmerk gewidmet, da diese Jugendlichen die aktiven Feuerwehrfrauen- und männer von morgen sind, die wie wir heute den Bürgern von Neukirchen und Haunetal ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.

Der Freiw. Feuerwehr Neukirchen gehören aktuell 167 Mitglieder an. Dieser Mitgliederstand setzt sich wie folgt zusammen (Stand 01.01.2009):

  • 33 aktive Mitglieder
  • 21 Mitglieder der Jugendabteilung
  • 13 Ehrenmitglieder
  • 109 Fördernde Mitglieder

Vereinssatzung

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Bernd Schaumburg
Statische Inhalte
04. Januar 2018
Zugriffe: 11995
Vereinssatzung
 

Der Freiwilligen Feuerwehr Haunetal-Neukirchen e.V.

 
 

 

 
§ 1
 

 

 
 

Rechtsform, Name und Sitz

 
 

 

 
 

1. Die Freiwillige Feuerwehr ist ein eingetragener Verein.

 
 

Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts 36251 Bad Hersfeld eingetragen.

 
 

 

 
 

2. Der Verein führt den Namen „Freiwillige Feuerwehr Haunetal-Neukirchen".

 
 

3. Der Verein hat seinen Sitz in Haunetal-OT. Neukirchen.

 

 

§ 2

 

 

 

 
 

Aufgabe

 
 

 

 
 

1. Die freiwillige Feuerwehr hat die Aufgabe:

 
 

 

 
 

a) bei den Einwohnern der Gemeinde die Bereitschaft zu wecken, sich freiwillig

 
 

und ehrenamtlich für den Schutz von Menschen und Sachen vor Brandschäden sowie

 
 

für die Hilfeleistung in Not- und Unglücksfällen zur Verfügung

 
 

zu stellen,

 
 

 

 
 

b) das kameradschaftliche Verhältnis zwischen den Mitgliedern des Vereins zu pflegen,

 
 

 

 
 

c) die Jugend mit der Idee der organisierten Nachbarschaftshilfe auf freiwilliger

 
 

Grundlage vertraut zu machen und deren Bereitschaft, sich für den Brand-

 
 

schutz freiwillig zur Verfügung zu stellen, zu wecken.

 
 

 

 
 

d) sich am kulturellen und gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde zu beteiligen,

 
 

e) im Rahmen der Organisation der freiwilligen Feuerwehr für die Weiterent-

 
 

wicklung des Brandschutzes einzutreten.

 
 

 

 
 

f) mit der Gemeinde in Fragen des Brandschutzes eng zusammenzuarbeiten und

 
 

sie bei der Ausführung der Satzung über die Rechte und Pflichten der Ange-

 
 

hörigen der freiwilligen Feuerwehr nach besten Kräften zu unterstützen.

 
 

 

 
 

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im

 
 

Sinne der Vorschriften des dritten Abschnittes der Abgabenordnung 1977 vom

 
 

16. März 1976 in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er

 
 

verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 
 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet

 
 

werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 
 

 

 
 

3. Wirtschaftliche und auf Gewinn anzielende sowie politische und religiöse Be-

 
 

tätigungen sind untersagt. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmässigen

 
 

Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in

 
 

ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln

 
 

des Vereins.

 
 

 

 
 

4. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins

 
 

fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 
§ 3
 

 

 
 

Mitgliedschaft

 
 

 

 
 

1. Der freiwilligen Feuerwehr können als Mitglieder angehören:

 
 

 

 
 

a) Personen, die nach § 5 Abs. 5 der Satzung für die freiwillige Feuerwehr

 
 

Aufnahme in die Einsatzabteilung der freiwilligen Feuerwehr gefunden haben,

 
 

 

 
 

b) Angehörige der Alters- und Ehrenabteilung,

 
 

 

 
 

c) Angehörige der Jugendfeuerwehr,

 
 

 

 
 

d) Einzelpersonen, fördernde Mitglieder oder juristische Personen.

 
 

 

 
 

2. Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich, durch ihren Beitritt sich für die Er-

 
 

füllung der Vereinsaufgaben einzusetzen.

 
§ 4
 

 

 
 

Ehrenmitgliedschaft

 
 

 

 
 

1. Mitglieder der Einsatzabteilung, die das 60. Lebensjahr erreicht haben, werden

 
 

in der darauffolgenden Jahreshauptversammlung, auf Vorschlag des Vorstandes

 
 

zu Ehrenmitgliedern ernannt.

 
 

 

 
 

2. Ebenso können Personen, die sich besondere Verdienste um das Feuerwehr-

 
 

wesen in der Gemeinde erworben haben, auf Vorschlag des Vorstandes von der

 
 

Versammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

 
§ 5
 

 

 
 

Erwerb der Mitgliedschaft

 
 

 

 
 

1. Die Angehörigen der Einsatzabteilung, der Alters- und Ehrenabteilung sowie der

 
 

Jugendfeuerwehr sind mit der Aufnahme bzw. mit der Überleitung Mitglied der

 
 

freiwilligen Feuerwehr. Einzelmitglieder, fördernde Mitglieder oder juristische

 
 

Personen können durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand die Mitgliedschaft erwerben.

 
 

 

 
 

2. Über das Beitrittsgesuch entscheidet der Vorstand.

 
 

Er teilt seine Entscheidungdem Bewerber/-in mit.

 
 

 

 
 

3. Ein Beitrittsgesuch ist abzulehnen, wenn der Bewerber/-in

 
 

 

 
 

a) nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist

 
 

 

 
 

und/oder

 
 

 

 
 

b) den Maßregeln der Sicherung und Besserung nach § 42 a des Strafgesetz-

 
 

buchs (StGB) unterliegt

 
 

 

 
 

und/oder

 
 

 

 
 

c) zu einem früheren Zeitpunkt aus der freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen

 
 

wurde, oder ohne Mitglied zu sein, das Ansehen der Feuerwehr schwer ge-

 
 

schädigt hat.

 
 

 

 
 

4. Ein Beitrittsgesuch kann abgelehnt werden, wenn der/die Bewerber/-in wegen vor-

 
 

sätzlich begangener Tat zu Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr Dauer verur-

 
 

teilt wurde.

 
 

 

 
 

5. Bewerber/-innen um die Mitgliedschaft - zwischen dem vollendeten 17. und

 
 

vollendeten 60. Lebensjahr - können mit ihrem Beitrittsgesuch eine schriftliche

 
 

Erklärung abgeben, dass sie bereit sind, aktiven Feuerwehrdienst zu leisten und

 
 

sich hierfür ehrenamtlicher Tätigkeit durch die Gemeinde bestellen zu lassen.

 
 

 

 
 

6. Jugendliche Bewerber/-innen um die Mitgliedschaft, die das 10. Lebensjahr voll-

 
 

endet haben, können erklären, dass sie in der Jugendfeuerwehr mitwirken wollen.

 
 

 

 
 

7. Minderjährige Bewerber/-innen müssen mit dem Aufnahmeantrag die schrift-

 
 

liche Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten vorlegen.

 
 

 

 
 

8. Eine Ablehnung ist zu begründen und dem/der Bewerber/in mitzuteilen.

 
 

 

 
§ 6
 

 

 
 

Beendigung der Mitgliedschaft

 
 

 

 
 

1. Jedes Mitglied kann mit einjähriger Kündigungsfrist seine Mitgliedschaft schriftlich

 
 

kündigen. Die Kündigung ist an den Vorstand zu richten.

 
 

 

 
 

2. Der Vorstand teilt dem/der Kündigenden den Zeitpunkt mit, an dem

 
 

seine/ihre Mitgliedschaft endet.

 
 

 

 
 

3. Die Mitgliedschaft endet außerdem mit dem Zugang einer schriftlichen Mitteilung

 
 

des Vorstandes über den Ausschluß. Der Ausschluß wird mit dem auf die Zu-

 
 

stellung folgenden Tages wirksam.

 
 

 

 
 

4. Der Ausschluß ist auszusprechen, wenn ein Mitglied

 
 

 

 
 

a) die bürgerlichen Ehrenrechte verliert,

 
 

 

 
 

und/oder

 
 

 

 
 

b) Maßregeln der Sicherung und Besserung nach § 42 a des StGB unterstellt

 
 

wird,

 
 

 

 
 

und/oder

 
 

 

 
 

c) entmündigt wird.

 
 

 

 
 

5. Der Vorstand kann mit mehr als der Hälfte seiner satzungsmäßigen Mitglieder ein

 
 

Vorstandsmitglied ausschließen, nachdem ihm Gelegenheit zur Rechtfertigung

 
 

gegeben wurde, wenn er

 
 

 

 
 

a) wegen vorsätzlich begangener Tat zur Freiheitsstrafe verurteilt wird,

 
 

 

 
 

und/oder

 
 

 

 
 

b) das Ansehen der Feuerwehr schädigt,

 
 

 

 
 

und/oder

 
 

 

 
 

c) seine Pflichten als Angehöriger einer Einsatzgruppe wiederholt oder schwer

 
 

verletzt,

 
 

 

 
 

und/oder

 
 

 

 
 

c) als Mitglied seinen Vereinspflichten nicht nachkommt.

 
 

 

 
 

6. Gegen den Ausschluß nach Abs. 5 ist der Einspruch zulässig. Der Einspruch ist

 
 

binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids schriftlich oder zur Nieder-

 
 

schrift beim Vorstand einzureichen und sollte möglichst eingehend begründet

 
 

werden. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Bis zur

 
 

Entscheidung der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.

 
 

7. Mit dem Ausscheiden erlöschen aus der Mitgliedschaft herführende Rechte

 
 

gegenüber dem Verein.

 
 

 

 
 

8. Einem Ehrenmitglied kann die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit die

 
 

Ehrenmitgliedschaft aberkennen, wenn er/sie sich der ihm/ihr erwiesenen Ehre

 
 

unwürdig erweist.

 
§ 7
 

 

 
 

Pflichten der Mitglieder

 
 

 

 
 

1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, sich für die satzungsmäßigen Aufgaben und Ziele

 
 

der freiwilligen Feuerwehr nachhaltig einzusetzen.

 
 

 

 
 

2. Aktive Mitglieder, die Angehörige der Einsatzabteilung sind, müssen sich stets

 
 

bewußt sein, daß sie sich für eine humanitäre Aufgabe zur Verfügung gestellt

 
 

haben, die ein besonderes Maß an Verantwortungsbewußtsein erfordert. Sie

 
 

müssen sich stets bewußt sein, daß sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten Jeder-

 
 

mann Hilfe und Schutz zu gewähren haben ohne Ansehen der Person, der

 
 

Rasse, der Religion oder sonstiger Unterscheidungsmerkmale. Im übrigen haben

 
 

sie ihre Pflichten nach der Ortssatzung für die freiwilligen Feuerwehren der Ge-

 
 

meinden gewissenhaft zu erfüllen.

 
 

 

 
 

3. Aktive Mitglieder, die der Jugendfeuerwehr angehören, haben an den Veranstaltungen

 
 

der Jugendfeuerwehr teilzunehmen. Die Tätigkeit der Jugendfeuerwehr

 
 

richtet sich nach der Jugendordnung der deutschen Jugendfeuerwehr im

 
 

deutschen Feuerwehrverband und den entsprechenden Ordnungen des Landesund Kreisverbandes.

 
 

 

 
 

4. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die durch die Jahreshauptversammlung festge-

 
 

setzten Vereinsbeiträge rechtzeitig und vollzählig zu leisten. Der Beitrag ist im

 
 

voraus, spätestens jedoch bis zum 31.03. des lfd. Kalenderjahres zu entrichten.

 
§ 8
 

 

 
 

Organe des Vereins

 
 

 

 
 

1. Organ ist die Mitgliederversammlung.

 
 

 

 
 

2. Der Vereinsvorstand vertritt den Verein und besorgt die Verwaltung.

 
 

 

 
 

§ 9

 
 

 

 
 

Mitgliederversammlung

 
 

 

 
 

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlußorgan und setzt sich aus

 
 

den Vereinsmitgliedern zusammen.

 
 

 

 
 

2. Sie bildet ihren Willen durch Beschlüsse, die der Mehrheit der anwesenden An-

 
 

gehörigen der Einsatz-, Alters- und Ehrenabteilung (s. § 3 Abs. 1 Buchst. a + b)

 
 

bedürfen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

 
 

 

 
 

3. Sie entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Vereins.

 
 

Insbesondere hat sie

 
 

 

 
 

a.) über Annahme und Änderung der Satzung zu beschließen,

 
 

b.) die nach der Satzung notwendigen Wahlen vorzunehmen,

 
 

c.) den Haushaltsplan für die Ausgaben im folgenden Rechnungsjahr entgegenzunehmen und über ihn zu beschliessen,

 
 

d.) den Kassenbericht über die Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Rechnungsjahres entgegenzunehmen und über die Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes zu beschließen,

 
 

e.) über die Ernennung von Ehrenmitgliedern und die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft zu beschließen,

 
 

f.) über Ausschlußverfahren nach § 6 Abs. 5 zu entscheiden,

 
 

g.) über besondere Einrichtungen, wie Musik- oder Spielmannszug zu entscheiden,

 
 

h.) die Höhe der Beiträge zu bestimmen,

 
 

i.) über die Auflösung des Vereins zu entscheiden;

 
 

Beschlüsse nach Buchstabe e. und i. bedürfen einer 2/3 Mehrheit.

 
 

 

 
 

4. Den Vorsitz führt der Vereinsvorsitzende.

 
 

 

 
 

5. In jedem Kalenderjahr muß mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) stattfinden. Die Mitgliederversammlung ist im übrigen einzuberufen, sooft es die Geschäfte erfordern oder wenn ¼ der aktiven Mitglieder (Einsatzabteilung) es unter Angabe der Verhandlungsgegenstände schriftlich verlangen.

 
 

 

 
 

6. Der Vorsitzende lädt mit 2wöchiger Frist unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde ein. Anträge auf Änderung und Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens 4 Tage vor dem Tag der Versammlung beim Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden.

 
 

 

 
 

7. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mehr als die Hälfte der aktiven Mitglieder (Einsatzabteilung) anwesend ist. Der Vorsitzende stellt zu Beginn die Beschlußfähigkeit fest. Die Beschlußfähigkeit gilt solange als vorhanden, bis auf Antrag das Gegenteil festgestellt wird.

 
 

 

 
 

8. Falls die Mitgliederversammlung nicht beschlußfähig ist, kann der Vorsitzende mit derselben Tagesordnung erneut zu einer Mitgliederversammlung einladen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähig ist.

 
 

 

 
 

9. Die Wahlen erfolgen durch Handzeichen, falls aus den Reihen der Wahlberechtigen ein entsprechender Antrag gestellt wird, ist schriftlich und geheim zu wählen. Gewählt ist wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt

 
 

 

 
 

10. Über den wesentlichen Gang der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift (Protokoll) zu fertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

 
§ 10
 

 

 
 

Vorstand

 
 

 

 
 

1. Der Vorstand besorgt nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung die

 
 

Verwaltung des Vereins.

 
 

 

 
 

2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des

 
 

Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende,

 
 

vertreten.

 
 

 

 
 

3. Erklärungen werden in seinem Namen vom vertretungsberechtigten Vorstand abgegeben. Verpflichtende Erklärungen bedürfen der Schriftform.

 
 

 

 
 

4. Der Vorstand hat die Mitglieder fortgesetzt und angemessen über die Vereinsangelegenheiten zu unterrichten.

 
 

 

 
 

5. Er hat insbesondere in allen Belangen des Brandschutzes und der technischen Unfallhilfe mit dem Gemeindevorstand eng zusammenzuarbeiten.

 
 

 

 
 

6. Er bereitet die Mitgliederversammlung vor und stellt den Entwurf für den Haushaltsplan der Einnahmen und Ausgaben für das folgende Rechnungsjahr auf und leitet ihn der Mitgliederversammlung zu.

 
 

 

 
 

7. Der Vorsitzende lädt zu den Vorstandssitzungen ein und leitet die Verhandlung. Über den wesentlichen Gang ist eine Niederschrift (Protokoll) zu fertigen, die von ihm unterzeichnet wird.

 
 

 

 
 

8. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

 
§ 11
 

 

 
 

Zusammensetzung des Vorstandes

 
 

 

 
 

1. Dem Vorstand gehören an:
I. erste Vorsitzende

 
 

II. zweite Vorsitzende
III. Schriftführer
IV. Kassenwart

 
 

 

 
 

2. Den erweiterten Vorstand bilden:

 
 

I. Pressewart

 
 

II. Gerätewart

 
 

III. Jugendwart

 
 

IV. Gruppenführer

 
 

 

 
 

3. Hat der Wehrführer nicht ein Amt im geschäftsführenden Vorstand inne, so

 
 

gehört er dem erweiterten Vorstand an.

 
 

 

 
 

4. Die Mitglieder des Vorstands, außer den Kassenprüfern, werden für eine Wahl-

 
 

zeit von 5 Jahren gewählt.

 
 

 

 
 

§ 12

 
 

 

 
 

Vorsitzender

 
 

 

 
 

1. Der Vorsitzende führt nach den Beschlüssen und Richtlinien des Vorstandes in dessen Namen die Geschäfte der laufenden Verwaltung.

 
 

 

 
 

2. Im Falle seiner Verhinderung wird er von dem zweiten Vorsitzenden vertreten.

 
 

 

 
 

3. Der Vorsitzende ist berechtigt, Zahlungsanordnungen bis zu 500,-- Euro zu erteilen. Anordnungsbeträge über 500,-- Euro bis 2.500,-- Euro bedürfen vorher der Zustimmung des Vorstandes. Alle übrigen Anordnungen dürfen nur mit Zu-stimmung der Mitgliederversammlung geleistet werden. Festveranstaltungen sind von dieser Regelung ausgeschlossen; hier werden von der Mitgliederversamm-lung besondere Regelungen getroffen. Der Wehrführer, ggf. sein Stellvertreter oder der Gruppenführer sind berechtigt, bei Einsatz oder Übung über einen vom Vorstand beschlossenen Betrag je Teilnehmer zu verfügen.

 
§ 13
 

 

 
 

Mittel

 
 

 

 
 

Die Mittel zur Erreichung der Vereinsaufgaben werden aufgebracht

 
 

 

 
 

a. durch Mitgliederbeiträge

 
 

b. durch freiwillige Zuwendungen (Spenden)

 
 

c. durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln

 
 

 

 
 

§ 14

 
 

 

 
 

Kassenwesen

 
 

 

 
 

1. Der Kassenwart ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich.

 
 

 

 
 

2. Er darf Auszahlungen nur leisten, wenn der Vorsitzende oder sein Stellvertreter schriftlich eine Auszahlungsanordnung erteilt hat und nach dem von der Mit-gliederversammlung beschlossenen Haushaltsplan Geldbeträge für den Aus-gabezweck vorgesehen sind.

 
 

 

 
 

3. Über alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen.

 
 

 

 
 

4. Am Ende des Geschäftsjahres legt er gegenüber den Kassenprüfern Rechnung ab.

 
 

 

 
 

5. Die Jahreshauptversammlung bestellt alljährlich zwei Kassenprüfer, die die Kasse prüfen und der nächstfolgenden Jahreshauptversammlung Bericht zu erstatten haben. Sie können in den nächst folgenden zwei Jahren nicht wiedergewählt werden.

 
 

 

 
 

§ 15

 
 

 

 
 

Geschäftsjahr

 
 

 

 
 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 
 

 

 
 

§ 16

 
 

 

 
 

Auflösung

 
 

 

 
 

1. Der Verein wird aufgelöst, wenn in einer hierzu einberufenen Mitgliederversamm- lung mindestens vier Fünftel (4/5) der Mitglieder vertreten sind und mit zwei Dritteln (2/3) der abgegebenen Stimmen die Auflösung beschließen.

 
 

 

 
 

2. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so kann nach Ablauf eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, in der der Beschluss zur Auflösung ohne Rücksicht auf die Zahl der Stimmberechtigten mit einer Stimmenmehrheit von zwei Dritteln (2/3) der vertretenen Stimmen gefasst werden kann. In der zweiten Ladung muss auf diese Bestimmung besonders hingewiesen werden.

 
 

 

 
 

3. Die Auflösung wird 1 Jahr nach der zweiten Beschlussfassung wirksam.

 
§ 17
 

 

 
 

Liquidation

 
 

 

 
 

1. Das vorhandene Vereinsvermögen ist zunächst zur Erfüllung der Verbindlich- keiten des Vereins zu verwenden.

 
 

 

 
 

2. Verbleibendes Vermögen wird der Marktgemeinde Haunetal übereignet, mit der Auflage, es für die Zwecke des Brandschutzes im Ortsteil Neukirchen ausschließlich und unmittelbar zu verwenden.

 
 

 

 
 

§ 18

 
 

 

 
 

Gültigkeit

 
 

 

 
 

1. Diese Satzung tritt am 12. Januar 2003 in Kraft.

 
 

 

 
 

2. Gleichzeitig tritt die seitherige Satzung, die am 15. April 1980 unter Nr. VR 361

 
 

im Vereinsregister eingetragen ist, außer Kraft.

 
 

 

 
 

 

 
 

 

 
 

Haunetal-Neukirchen, den 11. Januar 2003

 
 

 

 
 

 

 
 

Eintragung im Vereinsregister Bad Hersfeld am 15.03.2004

 
 

Vorstand des Vereins

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Bernd Schaumburg
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04. Januar 2018
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